Fahrradbeleuchtung

Pflicht sind weißer Scheinwerfer, rotes Rücklicht mit Z-Rückstrahler, Pedal- und Seitenreflektoren, alle mit K-Nummer; das Licht wählst du nach Stromquelle: Akku, Dynamo oder E-Bike-Anschluss.

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Pflicht am Fahrrad: ein weißer Scheinwerfer, ein rotes Rücklicht mit Z-Rückstrahler, Reflektoren an Pedalen und Rädern

Im öffentlichen Verkehr braucht jedes Fahrrad nach § 67 StVZO einen oder zwei nach vorn wirkende Scheinwerfer für weißes Abblendlicht, mindestens einen weißen Rückstrahler vorn, mindestens eine rote Schlussleuchte und einen roten, nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie Z hinten, gelbe Rückstrahler nach vorn und hinten an den Pedalen sowie eine seitliche Kenntlichmachung an beiden Rädern. Jede dieser Einrichtungen muss bauartgenehmigt sein und das Prüfzeichen tragen. Welches Licht zu deinem Rad passt, entscheidet die Stromquelle: Ein Rad ohne Dynamo bekommt eine Akkuleuchte, ein Rad mit Nabendynamo einen Dynamo-Scheinwerfer mit 6 V Wechselspannung, ein Pedelec einen E-Bike-Scheinwerfer, dessen Spannungsbereich zum Lichtanschluss des Antriebs passt. Alle drei Bauformen findest du hier im Preisvergleich nebeneinander, der Preisalarm meldet dir Preissenkungen für das gewählte Modell.

Die seitliche Kenntlichmachung erfüllst du laut § 67 Abs. 5 StVZO auf eine von drei Arten: mindestens zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenrückstrahler je Rad, ringförmig zusammenhängende weiße Reflexstreifen an Reifen, Felgen oder in den Speichen, oder weiß retroreflektierende Speichen beziehungsweise Speichenhülsen an jeder Speiche. Schlussleuchte und Z-Rückstrahler dürfen in einem Gerät sitzen, viele Rücklichter im Sortiment kombinieren beides. Ein Frontlicht mit integriertem Reflektor ersetzt den weißen Rückstrahler vorn.

Das Prüfzeichen entscheidet, nicht die Helligkeit

Zulässig ist nur Beleuchtung mit amtlichem Prüfzeichen. Das Zeichen besteht nach § 7 Fahrzeugteileverordnung aus einer Wellenlinie, dem Kennbuchstaben K für lichttechnische Einrichtungen und einer Nummer, zugeteilt vom Kraftfahrt-Bundesamt, das dazu eigene Hinweise zur Kennzeichnung von Fahrradbeleuchtung veröffentlicht. Nach § 22a StVZO dürfen Scheinwerfer, Schlussleuchten, Rückstrahler und Lichtmaschinen für Fahrräder ohne dieses Zeichen weder verkauft noch verwendet werden. Suche die Wellenlinie mit K-Nummer auf dem Gehäuse oder in der Produktbeschreibung; der Filter StVZO-zugelassen zeigt dir nur Lampen, bei denen der Händler die Zulassung angibt.

Die Zulassung verlangt eine Hell-Dunkel-Grenze, die den Gegenverkehr nicht blendet. Deshalb tragen Lampen mit hohem Lumenwert und rundem Lichtkegel, wie sie für Trails verkauft werden, meist keine K-Nummer; Lupine beschreibt in seiner StVZO-Erklärung, dass dafür der Luxwert auf der Fahrbahn zählt und eine Lampe mit weniger Gesamtlicht und präziser Optik die Straße besser ausleuchtet als ein System mit hohem Lumenwert, aber ungerichteter Ausleuchtung. Blinkende Scheinwerfer und blinkende Schlussleuchten sind nach § 67 Abs. 3 und 4 StVZO unzulässig.

Stromquelle vor Lux: Akku, Batterie, Dynamo oder E-Bike-Anschluss

Seit der Fassung von 2013 darf die Lichtanlage nach § 67 Abs. 1 StVZO mit einer Lichtmaschine, einer Batterie, einem wiederaufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus versorgt werden, die Pflicht zum 3-W-Dynamo ist entfallen. Die Nennspannung der Energiequelle muss zur Spannung der Leuchten passen. Abnehmbare Lampen sind erlaubt, müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht angebracht sein.

Stromversorgung von Fahrradlicht: was zu welchem Rad passt (Angaben der Hersteller, verlinkt)
Versorgung Passt zu Typische Werte Was du beachten musst
Akku (USB) Räder ohne Dynamo, Rennrad, Gravel, Zweitrad Sigma Aura 100: 100 Lux für 3 h, im Eco-Modus 12 h Laden nicht vergessen, Halter bleibt am Rad, Lampe kommt mit ins Haus
Batterie Rücklichter am Gepäckträger, Ersatzlicht Batterie-Rücklichter mit Standlicht Wenige Modelle im Sortiment, Batterien regelmäßig tauschen
Dynamo Trekking, City, Reiserad mit Nabendynamo Shimano DH-3D37: 6 V, 3 W; B+M IQ-X: 100 Lux bei 2,4 W Scheinwerfer und Rücklicht werden nach § 67 Abs. 6 gemeinsam geschaltet, Standlicht hält das Licht im Stand
E-Bike-Anschluss Pedelec mit Lichtausgang am Motor Trelock LS 780: 100 Lux, 6–12 V; B+M IQ-X E: 150 Lux, 6–60 V DC Spannungsbereich des Antriebs prüfen, Kabel und Stecker gehören nicht zum Lieferumfang

Der Preisunterschied ist klar: Ein Dynamo-Scheinwerfer kostet im Sortiment ab rund 12 €, verlangt aber einen Nabendynamo und Kabel; eine Akkulampe ist sofort montiert, braucht dafür Strom aus der Steckdose. Für ein E-Bike ist der Anschluss am Antriebsakku die bequemste Lösung, weil kein zweiter Akku geladen werden muss.

E-Bike-Licht: der Spannungsbereich muss zum Antrieb passen

Ein Pedelec ist nach § 63a StVZO ein Fahrrad (Nenndauerleistung höchstens 0,25 kW, Unterstützung bis 25 km/h, Schiebehilfe bis 6 km/h), für sein Licht gilt deshalb derselbe § 67. § 67 Abs. 7 StVZO erlaubt die Versorgung aus dem Antriebsakku, wenn das Licht nach entladungsbedingter Abschaltung des Motors noch mindestens zwei Stunden weiterbrennt oder der Motor übergangsweise als Lichtmaschine arbeitet; Räder, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr kamen, sind davon ausgenommen.

Beim Kauf zählt die Spannung am Lichtausgang. Busch + Müller nennt in seiner E-Bike-Broschüre Bereiche von 6–60 V für den IQ-X E, 6–42 V für IQ-XS E, Myc E, Avy E, Dopp E und Upp E sowie 9–48 V für IQ-XM und IQ-XS highbeam; die Fernlichtmodelle IQ-XM und IQ-XL brauchen mindestens 16 W Nennleistung am Lichtanschluss. Trelock und AXA bauen ihre E-Bike-Scheinwerfer wie den LS 780 Airflow und den NXT 60 für 6–12 V, Supernova den Mini 2 für 5–21 V DC mit 100 Lux aus 4,8 W. Ein 6–12-V-Scheinwerfer an einem Ausgang mit höherer Spannung kann zerstört werden, darum steht die Spannung im Sortiment meist direkt im Produktnamen. Für S-Pedelecs bis 45 km/h gilt § 67 nicht; Busch + Müller liefert Komponenten dafür laut Broschüre nur über den Fahrzeughersteller.

Frontlicht: Lux ist die Beleuchtungsstärke auf der Straße

Hersteller geben für Frontlichter Lux an, also wie viel Licht auf der Fahrbahn ankommt; Lumen misst nur, was die LED insgesamt abgibt. Für beleuchtete Straßen genügen niedrige Luxwerte, auf unbeleuchteten Landstraßen und Waldwegen helfen deutlich höhere, weil die Leuchtweite mit der Lichtstärke wächst: Trelock nennt für den LS 780 mit 100 Lux 120 m, für den LS 380 mit 50 Lux 70 m, Sigma für die Aura 100 110 m und für die Aura 60 70 m. Beim Dynamo-Scheinwerfer liegt die Spanne zwischen 20 Lux (B+M Lyt B) und 100 Lux (B+M IQ-X), der IQ-XS bringt 80 Lux aus denselben 2,4 W.

Standlicht ist bei Dynamo- und E-Bike-Scheinwerfern der wichtigste Zusatz: Ein Kondensator hält das Licht an der Ampel. Ein Sensor schaltet bei Dämmerung automatisch ein, bei Busch + Müller als „senso“ im Namen. Tagfahrlicht ist seit der Neufassung von 2017 nach § 67 Abs. 3 StVZO erlaubt, ebenso Fernlicht mit automatischer oder manueller Umschaltung. Lampen mit Fernlicht gibt es im Sortiment überwiegend für E-Bikes, vereinzelt auch als Akkuleuchte wie die Ixon Core 2 Highbeam von Busch + Müller; ein 3-W-Dynamo liefert die Leistung dafür nicht.

Frontlichter kosten im Sortiment meist zwischen 18 und 210 €, die Hälfte liegt unter 55 € (Stand November 2026). Unter 25 € findest du Dynamo-Scheinwerfer mit 20 bis 45 Lux von Busch + Müller, XLC, Marwi und Büchel, zwischen 25 und 100 € die E-Bike-Scheinwerfer von AXA, Trelock und Herrmans, darüber Supernova, Lupine und die 150-Lux-Modelle IQ-X E und Ixon Space.

Rücklicht: Standlicht, Bremslicht, 50 oder 80 mm Lochabstand

Ein Rücklicht wählst du nach Montageort und Stromquelle. Gepäckträger-Rücklichter haben 50 oder 80 mm Lochabstand, beide Maße stehen meist im Produktnamen; Schutzblech-Rücklichter sitzen am Hinterradschutzblech, Sattelstützen-Rücklichter gibt es im Sortiment unter anderem von Supernova und Litemove, teils für den E-Bike-Anschluss. Dynamo-Rücklichter laufen mit 6 V vom Scheinwerfer aus, E-Bike-Rücklichter wie das Büchel Z Stripe mit 6–40 V direkt vom Antrieb; Standlicht hält beide im Stand an.

Eine Bremslichtfunktion ist nach § 67 Abs. 4 StVZO zulässig. Sigma löst sie bei der Blaze über einen Beschleunigungssensor aus, der beim Verzögern für etwa drei Sekunden drei helle LEDs schaltet; Busch + Müller nutzt laut E-Bike-Broschüre beim Line Brex E denselben Weg ohne Kabel zur Bremse. Ein Rücklicht mit Z-Rückstrahler erspart den separaten Reflektor; fehlt das „Z“ in der Beschreibung, muss ein Rückstrahler dazu. Rücklichter kosten meist zwischen 14 und 77 €, die Hälfte liegt unter 25 € (Stand November 2026); teurer sind Radar-Rücklichter von Garmin und Lezyne, die herannahende Autos auf dem Radcomputer anzeigen.

Nabendynamo: 6 V und 3 W, Scheibenbremse oder Felgenbremse

Ein Nabendynamo ersetzt die Vorderradnabe und liefert meist 6 V und 3 W (Shimano DH-3D37 laut Datenblatt), genug für Scheinwerfer und Rücklicht zusammen; einfache Modelle wie der DH-C3000-1N bringen nur 1,5 W. Beim Kauf musst du drei Dinge abgleichen: die Bremsaufnahme (Center Lock oder 6-Loch für Scheibenbremsen, ohne Aufnahme für Felgenbremsen), die Achse (Schnellspanner, Steckachse oder Vollachse mit Muttern) und die Lochzahl für die Speichen, im Sortiment 28, 32 oder 36 Loch. Shimano kennzeichnet Scheibenbremsmodelle mit „D“ in der Typnummer, etwa DH-3D37, Modelle für Felgenbremsen mit „N“ wie DH-C3000-3N. Eine Nabe wird in ein Laufrad eingespeicht, rechne die Werkstattkosten dazu.

Nabendynamos kosten im Sortiment meist zwischen 50 und 185 € (Stand November 2026), die Hälfte liegt unter 80 €; bei Shimano reicht die Spanne von Alivio und Nexus im unteren bis zu Alfine und der DH-UR-Reihe im oberen Bereich. Seitenläufer von Marwi, AXA und XLC gibt es ab rund 8 €, sie rutschen bei Nässe und erzeugen Rollwiderstand, laufen aber ohne neues Laufrad.

Beleuchtungssets: Front- und Rücklicht aufeinander abgestimmt

Ein Set spart die Abstimmung: Akkusets von Sigma wie Aura 60 plus Nugget II oder Aura 100 plus Blaze Link liefern Front- und Rücklicht mit derselben Ladetechnik, Dynamosets enthalten Scheinwerfer und Rücklicht, die über das Kabel gemeinsam geschaltet werden. Sets kosten im Sortiment meist zwischen 17 und 140 € (Stand November 2026), die Hälfte liegt unter 65 €; unter 40 € liegen Akkusets mit 30 Lux, über 100 € Sets mit 100 Lux wie Aura 100 plus Blaze Link sowie Sets von Busch + Müller, Trelock und Lupine. Lege den Preisalarm auf das Set, wenn du beide Lampen brauchst; so beobachtest du den Gesamtpreis statt zweier Einzelpreise.

Reflektoren: Pedal, Speiche, Front und Z-Rückstrahler nachrüsten

Reflektoren ergänzen, was am Rad fehlt: Pedalrückstrahler zum Stecken oder Schrauben, gelbe Speichenreflektoren im 36er- oder 72er-Pack, weiße Frontreflektoren wie der Supernova Mini 2 LDM Front Reflektor für Lampen ohne integrierten Rückstrahler. Pedale ohne Reflektoraufnahme, etwa Klickpedale, erfüllen die Pflicht aus § 67 Abs. 5 StVZO nicht; dafür gibt es Reflektorplatten zum Nachrüsten. Reflektoren kosten im Sortiment meist zwischen 8 und 17 € (Stand November 2026), Speichenreflektoren gibt es je nach Packungsgröße ab rund 6 €. Statt Speichenreflektoren erfüllen Reifen mit Reflexstreifen die seitliche Kenntlichmachung, weil der weiße Streifen ringförmig um den Reifen läuft.

Blinker sind seit Juni 2024 an allen Fahrrädern erlaubt, wenn sie zugelassen sind

Bis 2024 waren Fahrtrichtungsanzeiger nur an mehrspurigen Fahrrädern und an Rädern mit Aufbau zulässig, der Handzeichen verdeckt. Mit der 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Beschluss des Bundesrats, Drucksache 159/24) ist diese Einschränkung gestrichen, in Kraft seit Juni 2024. Zulässig sind nach § 67 Abs. 5 StVZO Blinker, die nach UN-Regelung Nr. 50 oder Nr. 148 genehmigt und nach UN-Regelung Nr. 74 angebaut sind; sie dürfen nach § 67 Abs. 2 StVZO nicht in andere Einrichtungen eingebaut sein und brauchen wie alle Fahrradbeleuchtung das amtliche Prüfzeichen. Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter bleiben verboten; das Handzeichen bleibt erlaubt, der Blinker ist freiwillig. Im Sortiment taucht bisher nur ein Blinkersystem auf, das Akku-Blinkersystem Turntec T2 von Busch + Müller.

Bußgeld: 20 € ohne Licht, 25 € bei Gefährdung

Der Bußgeldkatalog setzt für ein Fahrrad, dessen vorgeschriebene Beleuchtung nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit ist, unter Nr. 107.4 einen Regelsatz von 20 € an, 25 € mit Gefährdung und 35 € mit Sachbeschädigung. Wer vorhandenes Licht bei Dunkelheit nicht einschaltet, zahlt nach Nr. 73 ebenfalls 20 €, bei Gefährdung 25 €, mit Sachbeschädigung 35 €. Kommt es ohne Licht zu einem Unfall, kann das bei der Haftungsfrage gegen dich sprechen. Welche weiteren Teile dein Rad braucht, findest du im Fahrradzubehör und bei den Fahrrädern selbst.

Häufig gestellte Fragen – Alles, was du wissen musst

In dieser Sektion findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wenn du zusätzliche Informationen benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren.

Nach § 67 Abs. 8 StVZO müssen Scheinwerfer und vorderer Rückstrahler zwischen 400 und 1.200 mm über der Fahrbahn sitzen, Schlussleuchte und hinterer Rückstrahler zwischen 250 und 1.200 mm. Ein Rücklicht unter dem Sattel oder am Gepäckträger liegt damit im Bereich, ein Frontlicht an der Gabelkrone ebenfalls. Lenkerhalter an sehr hohen Lenkern und Lampen am Helm fallen aus dem Bereich heraus.

§ 67 Abs. 2 StVZO erlaubt abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten, verlangt aber, dass sie bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht angebracht und einsatzbereit sind. Der Bußgeldkatalog nennt unter Nr. 107.4 einen Regelsatz von 20 €, wenn die vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrrad auch am Tage nicht vorhanden oder betriebsbereit ist. Wer die Lampen tagsüber in der Tasche mitführt, erfüllt beide Vorgaben; Rückstrahler und Reflektoren müssen dagegen dauerhaft am Rad bleiben.

Nein. § 22a Abs. 3 StVZO nimmt eingeführte Fahrzeugteile zwar in bestimmten Fällen von der Bauartgenehmigung aus, schließt lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder von dieser Ausnahme aber ausdrücklich aus. Eine Lampe mit CE-Zeichen oder einer Zulassung nach einer anderen Norm ersetzt das Prüfzeichen nicht. Viele Hersteller bieten dasselbe Modell in einer StVZO-Version mit K-Nummer an, meist mit abgeschnittenem Lichtkegel nach oben.

Nicht ohne Weiteres: Ein Dynamo-Scheinwerfer ist für 6 V Wechselspannung gebaut, der Lichtausgang eines Pedelecs liefert Gleichspannung, je nach Antrieb 6, 12 oder bis 60 V. Busch + Müller führt deshalb den IQ-X mit 6 V AC für Nabendynamos und den IQ-X E mit 6–60 V DC für E-Bikes als getrennte Modelle. Der Spannungsbereich steht im Produktnamen oder Datenblatt; passt er nicht, brennt die Elektronik durch oder das Licht bleibt dunkel.

Ja. § 63a StVZO definiert ein ausschließlich mit Pedalen oder Handkurbeln durch Muskelkraft angetriebenes Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern als Fahrrad und verlangt, dass es im öffentlichen Verkehr den Vorschriften der StVZO entspricht; eine Ausnahme nach Alter oder Radgröße gibt es nicht. Kinderräder werden teils ohne Licht verkauft. Sobald das Kind damit auf Gehweg oder Straße fährt, brauchen Scheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren eine Zulassung wie am Erwachsenenrad.

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